Antrag auf Kindergeld / Erziehungsgeld PRODUKT / DIENSTLEISTUNG

[Notwendige Unterlagen]
[Gebühren]
[Ansprechpartner/innen]
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Kindergeld


Das Kindergeld bewirkt die Steuerfreistellung des Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes, darüber hinaus dient es der Förderung der Familien. Es gibt 2 Arten des Kindergeldes: Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz und Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz erhält, wer

  • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
  • im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird. Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetzt erhalten, wenn er
  • in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesanstalt für Arbeit steht oder
  • als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder
  • Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der EU bzw des Europ. Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitgliedsstaaten lebt.


Informationen zum Kindergeld können Sie beim Arbeitsamt - Familienkasse - erhalten. Das für die Stadt Isselburg zuständige Arbeitsamt:
Arbeitsamt Coefeld Holtwicker Straße 1 48653 Coesfeld Tel.: 02541/919-140 bis 142
Hotline für Kindergeldzahlungen: 02541/919-144

Im Fachbereich Soziales halten wir Anträge auf Kindergeld bereit. Das Meldeamt erstellt Ihnen hierzu - sofern vom Arbeitsamt benötigt - die entsprechende Haushaltsbescheinigung. Sie können den Antrag auch bei uns einreichen, wir leiten ihn dann an das Arbeitsamt weiter.


Erziehungsgeld

Mit dem neuen Erziehungsgeldgesetz gibt es für Geburten ab dem Jahr 2001 ebenfalls 2 Möglichkeiten: Regelbetrag (305,00 €) und Budgetbetrag (460,00 €). Der Regelbetrag ist - soweit das zu berücksichtigende Einkommen der Eltern die Einkommensgrenzen nicht übersteigt - für jedes Kind 305,00 €. Dieser Betrag kann vom Tag der Geburt bis zum 24. Lebensmonat gezahlt werden. Wenn sich die Eltern für das Budget entscheiden, beträgt das Erziehungsgeld im Rahmen der gleichen Einkommensgrenzen monatlich 460,00 €, der Anspruch endet aber mit dem 12. Lebensmonat des Kindes (= 1. Geburtstag).

Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen,
  • die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben,
  • nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leisten.

Wie schon erwähnt, sind desweiteren Einkommensgrenzen vorhanden, d. h. das voraussichtliche Einkommen der Eltern darf einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Für Fragen hierzu halten wir eine Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor, die wir Ihnen gerne aushändigen.
Weitere Informationen können Sie bei der für die Gemeinde zuständige Erziehungsgeldstelle
Versorgungsamt Münster von-Steuben-Str. 10 48143 Münster Tel.: 0251/4911
erhalten.

Im Fachbereich Soziales erhalten Sie die notwendigen Anträge auf Erziehungsgeld. Auch leiten wir Ihren Antrag an das Versorungsamt Münster weiter.

Für weitere Informationen zum Erziehungsgeld klicken Sie hier!

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Notwendige Unterlagen: 

Antrag Kindergeld:

  • Geburtsbescheinigung

Antrag Erziehungsgeld:
  • Geburtsbescheinigung
  • Einkommensnachweise
  • Bescheinigung der Krankenversicherung (im Antrag möglich) In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen gefordert werden.

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Rechtliche Grundlagen:

Einkommenssteuergesetz, Bundeskindergeldgesetz, Bundeserziehungsgeldgesetz

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Gebühren: 

In diesem Bereich entstehen keine Gebühren

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Ihre Ansprechpartner/innen:  

[Sozialwesen]

Sigrid Borkens

Rathaus Isselburg
Zimmer 6
Minervastr. 12
46419 Isselburg

Tel.: (0 28 74) 9 11 - 24
Fax: (0 28 74) 9 11 - 20
E-Mail: sigrid.borkens@isselburg.de

Montag - Freitag:08:00 - 12:30 Uhr
Montag:14:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr


Sascha Heister

Rathaus Isselburg
Zimmer 7
Minervastr. 12
46419 Isselburg

Tel.: (0 28 74) 9 11 - 23
Fax: (0 28 74) 9 11 - 20
E-Mail: sascha.heister@isselburg.de

Montag - Freitag:08:00 - 12:30 Uhr
Montag:14:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr


Lars Hübers

Rathaus Isselburg
Zimmer 3
Minervastr. 12
46419 Isselburg

Tel.: (0 28 74) 9 11 - 30
Fax: (0 28 74) 9 11 - 20
E-Mail: lars.huebers@isselburg.de

Montag - Freitag:08:00 - 12:30 Uhr
Montag:14:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr


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