| (Garten-) Zwischenzähler (2. Wasseruhr) | PRODUKT / DIENSTLEISTUNG |
Zur Messung von Wassermengen die nachweisbar dem Kanal zugeführt oder nicht zugeführt werden besteht die Möglichkeit eine 2. Wasseruhr (z.B. Gartenzwischenzähler) zu installieren. Die Beantragung erfolgt in der Verwaltungsstelle Hüttenstraße 33-35, 46419 Isselburg, Technische Details können im Rathaus Isselburg, FB IV, Minervastraße 12, 46419 Isselburg, erfragt werden. |
[Gebühren] [Ansprechpartner/innen] [Ähnliche Produkte / Dienstleistungen] [Formulare] |
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Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge werden die auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen abgezogen. Der Nachweis der verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen obliegt den Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist verpflichtet, den Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen durch eine auf seine Kosten eingebaute ordnungsgemäß funktionierende und geeichte Wasseruhr (z.B. Gartenzwischenzähler) zu führen. Der Gartenzwischenzähler ist ausschließlich für die Messung der Wassermengen für die Bewässerung der Pflanzen und Beete. Ein Abzug z.B. für die Befüllung von Gartenteichen, Swimmingpools oder zum Autowaschen ist ausgeschlossen, da dieses Wasser immer zu Schmutzwasser wird und daher dem Schmutzwasserkanal zugeleitet werden muss. Der Nachweis über die ordnungsgemäß funktionierende Wasseruhr sowie über die Eichung obliebt dem Gebührenpflichtigen. Der Einbau ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen. Nach dem erstmaligen Einbau oder Austausch versichert sich ein Mitarbeiter der Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter über den ordnungsgemäßen Einbau/Austausch sowie über den Anfangsstand der Wasseruhr und wird diese verplomben oder versiegeln. Die Leitungsführung muss bis zu dieser Abnahme einsehbar sein. Die Zapfstellen sind so im Garten oder der Garage anzubringen, dass im Umkreis von ca. 5 m kein Abfluss sowie keine anderen Zapfstellen (z.B. Waschmaschine, Toilette etc.) vorhanden sind, die vermuten lassen könnten, dass Abwasser auch nach diesem Zwischenzähler in den Kanal eingeleitet werden könnte. Bei der Wassermenge aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) hat der Gebührenpflichtige den Mengennachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute und ordnungsgemäß funktionierende, geeichte Wasseruhr zu führen. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung kann die für die Viehhaltung zugeführte Frischwassermenge durch eine auf Kosten des Gebührenpflichtigen eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeichte Wasseruhr (Zwischenzähler) abgezogen werden. Der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen. Der Einbau ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen. Nach dem erstmaligen Einbau oder Austausch versichert sich ein Mitarbeiter der Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter über den ordnungsgemäßen Einbau/Austausch sowie über den jeweiligen Anfangsstand der Wasseruhr und wird diese verplomben oder versiegeln. Der Stand der Wasseruhr ist der Stadt bis zum 31.10. d.J. unaufgefordert mitzuteilen, wobei sich die Stadt vorbehält, die Ablesung selbst vorzunehmen. Später eingehende Mitteilungen werden nicht mehr berücksichtigt. In diesen Fällen bedarf es einer Nachabnahme. |
Rechtliche Grundlagen:
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Ihre Ansprechpartner/innen:[Fachbereich II - Finanzdienste, Steuern, Liegenschaften] |
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Ans Bley |
Verwaltungsnebenstelle Isselburg Zimmer 7 Hüttenstraße 33 - 35 46419 Isselburg
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Martina Hünting |
Verwaltungsnebenstelle Isselburg Zimmer 18 Hüttenstraße 33 - 35 46419 Isselburg
montags von 8.30 - 12.00 Uhr |
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Gerhard Kotzan |
Rathaus Isselburg Zimmer 27 Minervastr. 12 46419 Isselburg
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Steffen Meyer |
Verwaltungsnebenstelle Isselburg Zimmer 6 Hüttenstraße 33 - 35 46419 Isselburg
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Formulare:Entwässerungsssatzung vom 20.12.2002 (7781 Bytes) Mitteilung über den Stand des (Garten-) Zwischenzählers (127952 Bytes) |
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