| Abfallbeseitigung | PRODUKT / DIENSTLEISTUNG |
Die Stadt erfüllt insbesondere folgende abfallwirtschaftliche Aufgaben, die ihr gesetzlich zugewiesen sind:
Darüber hinaus führt die Stadt folgende abfallwirtschaftliche Aufgaben durch, die ihr vom Kreis übertragen worden sind:
Die Sortierung, Verwertung, Behandlung, Lagerung, Verbrennung und Deponierung der Abfälle wird vom Kreis nach einer von ihm hierfür erlassenen Abfallsatzung wahrgenommen. |
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Häufigkeit und Zeit der LeerungDie auf dem Grundstück des Abfallbesitzers vorhandenen Abfallbehälter werden wie folgt entleert:
Die aktuellen Abuhrtermine ergeben sich aus dem Abfuhrkalender der Stadt Isselburg. Dieser wird jeweils am Ende eines Jahres per Postwurfsendung an alle Haushaltungen verteilt. Sollte Ihnen kein Abfuhrkalender zugestellt worden sein oder sind Sie innerhalb des Jahres zugezogen, erhalten Sie diesen auch in der Verwaltungsstelle Isselburg beim Meldeamt oder in der Verwaltungsstelle Anholt, Zimmer 2 + 3 sowie an der Stadtkasse. Die Abfallbehälter und Abfallsäcke sind am Abfuhrtag bis 6.30 Uhr zur Leerung am Gehweg oder Straßenrand so aufzustellen, dass der Fussgänger- und Straßenverkehr nicht gefährdet wird und ein zügiges Entleeren gesichert ist. Aus gegebenem Anlass wird auch an die Anlieger appeliert, ihre Fahrzeuge (auch Fahrzeuge von Handwerkern, Besuchern u.a.) am Abfuhrtag so zu parken/abzustellen, dass die Abfuhr nicht beeinträchtigt und ein zügiges Entleeren gesichert ist. Ist eine reibungslose Abfuhr z.B. durch parkende Autos etc. nicht gewährleistet, sind die Abfallgefäße unaufgefordert an die nächste mit Entsorgungsfahrzeugen befahrbaren Straße zu bringen, ansonsten erfolgt hier die Entsorgung erst bei der nächsten Abfuhr. Bei abgelegenen Grundstücken, bei Grundstücken an nicht für den Schwerlastverkehr zugelassenen Straßen und bei Grundstücken an Straßen ohne ausreichenden Wendehammer sind die Behälter zur Leerung an der nächstliegenden, für Abfallbeseitigungsfahrzeuge erreichbaren Straße aufzustellen, sofern dies aus betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig ist. Nach der Entleerung sind die Behälter unverzüglich von den Straßen/Gehwegen zu entfernen. Verunreinigungen, die durch das Aufstellen der Abfallbehälter (z.B. durch unsachgemäßer Befüllung) entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Ist eine Straße wegen ihres Zustandes oder aus sonstigen Gründen (z.B. Baustelle o.ä.) vorübergehend mit Müllsammelfahrzeugen nicht befahrbar, sind die Abfallgefäße unaufgefordert an einer befahrbaren Straße zur Entleerung aufzustellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir permanente Fehlbefüllungen, auch in Ihrem Interesse, nicht hinnehmen werden und fehlbefüllte Sammelgefäße von der Abfuhr ausschließen! Wenn die falschen Abfälle aussortiert wurden, erfolgt die Entsorgung bei der nächsten Abfuhr. 2 x jährlich (Frühjahr und Herbst) wird eine gesonderte Grünabfuhr durchgeführt. Die Termine sind ebenfalls dem Abfallkalender zu entnehmen. Sperrige Abfälle, die wegen ihres Umfanges oder ihres Gewichtes nicht in die zugelassenen Abfallbehälter eingefüllt werden können (Sperrmüll), werden auf Anforderung des Abfallbesitzers außerhalb der regelmäßigen Abfallentsorgung getrennt abgefahren (1 x jährlich). Hierzu stellt die Stadt den Grundstückseigentümern mit dem Jahresabgabenbescheid Abrufkarten zur Verfügung. Der Abfallbesitzer beauftragt mit diesen Abrufkarten das von der Stadt mit der Abfallentsorgung beauftragte Unternehmen, die sperrigen Abfälle abzuholen. Die Abrufkarten sind dem Unternehmen mindestens 2 Wochen vor dem Abfuhrtermin zu übersenden. Später eingehende Abrufkarten können nicht mehr berücksichtigt werden. Alternativ können Grünabfälle, sperrige Abfälle sowie elektrische und elektronische Altgeräte (inkl. Kühl- und Gefriergeräte) zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes an der Hüttenstraße abgegeben werden. Das Schadstoffmobil des Kreises Borken sammelt 2-monatlich Sonderabfälle ein. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender. |
Rechtliche Grundlagen:Abfallbeseitigungssatzung, Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung, Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), Gewerbeabfall-Verordnung |
Ihre Ansprechpartner/innen:[Fachbereich II - Finanzdienste, Steuern, Liegenschaften] |
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Ans Bley |
Verwaltungsnebenstelle Isselburg Zimmer 7 Hüttenstraße 33 - 35 46419 Isselburg
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Martina Hünting |
Verwaltungsnebenstelle Isselburg Zimmer 18 Hüttenstraße 33 - 35 46419 Isselburg
montags von 8.30 - 12.00 Uhr |
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Steffen Meyer |
Verwaltungsnebenstelle Isselburg Zimmer 6 Hüttenstraße 33 - 35 46419 Isselburg
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Formulare:Abfallgebührensatzung 2010 (60527 Bytes) Abfallkalender 2010 (160588 Bytes) Abfallentsorgungssatzung (55495 Bytes) Abfallentsorgungssatzung erste Änderung (26238 Bytes) |
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