Anforderung von Urkunden und Ahnenforschung PRODUKT / DIENSTLEISTUNG

[Notwendige Unterlagen]
[Gebühren]

Wenn Sie für bestimmte Zwecke (z. B. für Behörden oder für eine Bewerbung) eine aktuelle Geburts-, Abstammungs-, Heirats- oder Sterbeurkunde benötigen, können Sie diese jeweils nur bei dem Standesamt beantragen, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall eingetreten ist bzw. vorgenommen wurde. Dies bedeutet z. B.: Eine Geburtsurkunde erhalten Sie nur in dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren wurden.
In unserem Standesamt können Sie daher nur eine Geburts- oder Abstammungsurkunde erhalten, wenn Sie hier geboren wurden, eine Heiratsurkunde nur, wenn Sie hier geheiratet haben und eine Sterbeurkunde Ihres Angehörigen nur, wenn dieser hier verstorben ist.
Für die Beantragung einer Urkunde ist keine Form vorgeschrieben, so dass sie mündlich, telefonisch oder auch schriftlich bei uns beantragt werden kann. Aus Gründen des Datenschutzes erhalten Sie jedoch nur die Urkunden, in denen Sie oder Ihre unmittelbaren Verwandten eingetragen sind. Sollten Sie für eine andere Person eine Urkunde beantragen, so benötigen wir die schriftliche Einverständniserklärung dieser Person.
Von allen hier genannten Urkunden (mit Ausnahme der Heiratsurkunde, sh. unten Familienbuch) können Sie ebenfalls eine internationale (mehrsprachige) Ausfertigung beim Standesamt erhalten.

Abschrift aus dem Familienbuch:

Für jede Ehe die seit 1958 im Bundesgebiet geschlossen wurde, wird neben dem Heiratseintrag auf ein sog. Familienbuch angelegt. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch, welches Sie oder Ihre Eltern selbst im Hause haben. Im Familienbuch sind sowohl die Daten der Eheleute als auch die der Eltern und der gemeinsamen Kinder eingetragen. Es wird grundsätzlich in dem Standesamt geführt, in dessen Bezirk beide Ehegatten mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Aus dem Familienbuch kann jeder, der darin eingetragen ist, eine beglaubigte Abschrift erhalten.
Eine solche beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch wird hauptsächlich dann benötigt, wenn jemand selbst heiraten oder wieder heiraten will. Bei der erstmaligen Eheschließung muss die Abschrift des Familienbuches der Eltern, bei einer zweiten oder weiteren Eheschließung die Abschrift des Familienbuches der vorhergehenden Ehe(n) vorgelegt werden.
Aus dem Familienbuch können Sie auch eine internationale (mehrsprachige) Heiratsurkunde erhalten. Sofern Sie diese benötigen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, welches Ihr Familienbuch führt.
Sollten Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer Eltern oder Ihrer vorangegangenen Ehe oder aber eine internationale Heiratsurkunde benötigen, so finden Sie das gewünschte Buch wie folgt:

  • a) Besteht die Ehe noch, so finden Sie das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie bzw. Ihre Eltern ihre Hauptwohnung haben.
  • b) Wurde die Ehe aufgrund des Todes eines Ehepartners aufgelöst, so befindet sich das Buch in dem Standesamt, in dessen Bereich der überlebende Ehepartner seine Hauptwohnung hat.
  • c) Ist die Ehe durch Scheidung aufgelöst worden, so geben sich aufgrund einer Gesetzesänderung am 01.07.1998 zwei Möglichkeiten, bei welchem Standesamt Sie das gewünschte Buch finden:
  • Nach "altem" Recht verblieb das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Ehemann seine Hauptwohnung am Tage seiner rechtskräftigen Scheidung hatte.
  • Nach "neuem" Recht verbleibt das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die geschiedenen Ehegatten ihre letzte gemeinsame Wohnung hatten.


Ahnen- oder Familienforschung:

Für Zwecke der Ahnen- oder Familienforschung können Sie von uns Auskünfte aus den bei uns geführten Personenstandsbüchern erhalten. Aber auch hier ist der Datenschutz zu beachten.
Wir weisen darauf hin, dass das Suchen von Einträgen sehr zeitaufwendig ist und mehr Zeit in Anspruch nimmt, wenn keine oder nur ungenügende Suchkriterien bekannt sind. Auch ist die Suche zum Zwecke der Ahnen- oder Familienforschung gebührenpflichtig, die Höhe der Gebühr richtet sich auch nach Anzahl, Schwere und Dauer des Suchvorgangs. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie uns daher möglichst genaue Daten über die gesuchte Person angeben.

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Notwendige Unterlagen: 

  • Personalausweis des Antragstellers

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Rechtliche Grundlagen:

§§ 60 - 66 Personenstandsgesetz (PStG), §§ 61 - 66a und § 68 Personenstandsverordnung (PStV)

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Gebühren: 

Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde (auch internationale Urkunde) beträgt 7,00 €.
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch kostet 8,00 €.
Für das Suchen eines Eintrags wird je Suchfall 17,00 bis 55,00 € an Gebühren erhoben. Hinzu kommen hier noch die Gebühren für die Ausstellung einer Urkunde.

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ProBÜRGER V5.1.0 - © 2005 Gemeinde Legden [Impressum]  09.02.2010 11:54